Bau- und Architektenrecht

Baurecht und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht regelt die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten. Erfasst sind die Rechtsverhältnisse zwischen (auch öffentlichen) Bauherren, Planern (Architekten, Tragwerkplanern bzw. Statikern, Sonderfachleuten, wie Haustechnikingenieure), Bauunternehmen und anderen Baubeteiligten.
Regelmäßig sind Fragen der Vergütung bzw. des Honorars, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungs- und Verjährungsfragen betroffen. Unter das private Baurecht fallen auch nachbarrechtliche Angelegenheiten und das Vergaberecht für öffentliche Bau- und Planungsaufträge.